Nutzungs- und Teilnahmebedingungen der Stadt Ludwigshafen für das Portal #HolDieOberbürgermeisterin

1.      Gegenstand

Die Stadt Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen (im Folgenden “Stadt Ludwigshafen“) ermöglicht mit der Webseite „www.holdieoberbuergermeisterin.de“ (im Folgenden “Mediendienst“) Nutzerinnen und Nutzern das Einstellen von Inhalten, um an der Aktion #HolDieOberbürgermeisterin teilzunehmen. Im Rahmen dieser Aktion wird über Projekte abgestimmt, die von Nutzerinnen und Nutzern zu Gemeinwohlbelangen vorgeschlagen werden.

Die Regelung der damit zusammenhängenden Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist Gegenstand einer gesonderten Datenschutzerklärung.

2.      Durchführung und Abwicklung

Die Teilnahme an der Aktion #HolDieOberbürgermeisterin steht allen Personen offen, die an den öffentlichen Belangen der Stadt Ludwigshafen interessiert sind. Die Teilnahme ist kostenlos.

Zur Nutzung des Mediendienstes (d.h. zum Einreichen von Vorschlägen und zur Abstimmung über Vorschläge) ist eine Registrierung erforderlich. Hierzu hat der Nutzer bzw. die Nutzerin ein eigenes Benutzerprofil im Mediendienst anzulegen. Alternativ kann sich der Nutzer bzw. die Nutzerin auch über die Angabe seines bzw. ihres vorbestehenden Facebook-Accounts registrieren. Jeder Nutzer bzw. jede Nutzerin hat die Möglichkeit, Projekte zur Abstimmung vorzuschlagen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, und ist berechtigt, mehrere Projektvorschläge zu unterbreiten. Ebenso hat jeder Nutzer bzw. jede Nutzerin die Möglichkeit, für jedes Projekt einmalig zu stimmen.

Einmal im Monat, immer am letzten Werktag um 10 Uhr wird der Vorschlag, der zu diesem Zeitpunkt die meisten Stimmen erhält und dabei die Mindestgrenze von 20 Votes erreicht, zum Gewinner gekürt und bekommt somit die Möglichkeit, bei einem Treffen mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen sein Projekt persönlich vorzustellen. Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts erfolgt durch die Stadt Ludwigshafen über den Mediendienst. Nach der Bekanntgabe erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Vorschlaggeber bzw. der Vorschlaggeberin des gefragtesten Projekts, um einen zeitnahen Termin zu vereinbaren. Zweck des Termins ist der persönliche Austausch mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen über das Projekt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Zur Durchführung und Ausrichtung des Treffens ist nur der Nutzer bzw. die Nutzerin berechtigt, der bzw. die das ausgewählte Projekt eingestellt hat. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich. Die Stadt Ludwigshafen übernimmt keine mit dem Termin einhergehenden Kosten des Nutzers bzw. der Nutzerin wie Fahrt-, Betriebs-, Neben- und Folgekosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Die Stadt Ludwigshafen behält sich vor, Abstimmungen zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Hierzu ist sie insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Unzulässig ist die Manipulation der Abstimmungsergebnisse mit technischen Hilfsmitteln durch den Nutzer. In diesem Fall wird die Abstimmung insgesamt ungültig.

In die Kategorie „abgelaufen“ werden alle Vorschläge verschoben, die länger als ein halbes Jahr online stehen. So kann sichergestellt werden, dass die Vorschläge einerseits aktuell sind und andererseits auf ein öffentliches Interesse stoßen. Vorschläge, die im Laufe wieder aktuell werden oder auf ein großes Interesse stoßen, können wieder aktiviert werden und so zur Abstimmung erneut online stehen. Dafür einfach eine Mail an holdieob@ludwigshafen.de schreiben.

3.      Erstellung und Pflege des Profils

Der Nutzer bzw. die Nutzerin hat bei der Registrierung den tatsächlichen Namen und nur solche Kontaktinformationen anzugeben, über die der Nutzer bzw. die Nutzerin tatsächlich verfügen darf. Entsprechendes gilt für soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter. Es besteht die Möglichkeit, Projektvorschläge unter dem Pseudonym „Anonymous“ einzureichen. In diesem Fall ist der Klarname für andere Nutzerinnen und Nutzer nicht sichtbar. Sollten sich die in dem Profil angegebenen Informationen zwischenzeitlich ändern, hat der Nutzer bzw. die Nutzerin die entsprechenden Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Der Nutzer bzw. die Nutzerin wird alle Maßnahmen ergreifen, damit Dritte nicht unberechtigt auf das Profil zugreifen können, insbesondere hat der Nutzer bzw. die Nutzerin keine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben und alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit des Profils oder des Mediendienstes beeinträchtigen.

Widerspricht ein Dritter oder eine Dritte der Nutzung der Kontaktinformationen in einem Nutzungsprofil, ist die Stadt Ludwigshafen zur Löschung der Daten berechtigt, wenn sie Zweifel an der Berechtigung des Nutzers bzw. der Nutzerin zur Nutzung der Kontaktinformationen hat.

4.      Eingabe und Hochladen von User Content – Zulässige Inhalte

Die Mediendienste zielen ausschließlich auf kommunale und Gemeinwohlbelange im Interesse der Allgemeinheit ab. Entsprechend dieser Grundausrichtung dürfen ausschließlich nur solche Projektvorschläge eingereicht werden, die zumindest mittelbar ein Anliegen für die Stadt Ludwigshafen verfolgen. Zulässig sind nur Projektvorschläge, die die Stadt Ludwigshafen durch kommunalpolitische Entscheidungen beeinflussen kann. Unzulässig sind Projektvorschläge zu Themen, die (a) bereits Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens sind, (b) zu deren Beeinflussung eine Gesetzgebungskompetenz auf Bundes- oder Landesebene erforderlich ist, oder (c) durch die persönliche oder kommerzielle Ziele verfolgt werden. Zudem sind Projekte politischer Parteien, Einladungen zu politischen Veranstaltungen und Projekte mit politischem Hintergrund nicht zulässig.

Nicht zulässig ist das Einstellen von Inhalten, (a) die möglicherweise gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, insbesondere an denen die Nutzer nicht die ausschließlichen Nutzungs- insbesondere Urheber-, Patent- und Markenrechte halten, (b) deren Verbreitung strafrechtlich sanktioniert ist, (c) die fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche, pornografische oder gewaltverherrlichende Aussagen enthalten, (c) die Persönlichkeitsrechte Dritter, insbesondere durch beleidigende oder verleumderische Inhalte, unabhängig davon, ob diese auf andere Nutzer oder die Organe und Mitarbeiter der Stadt Ludwigshafen abzielen, enthalten oder (d) die datenschutzrechtlich relevante Inhalte wie Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen oder Ähnliches enthalten.

5.      Prüfung von Inhalten und Ausschluss von der Nutzung

Die Stadt Ludwigshafen behält sich das Recht vor, Vorschläge, die deckungsgleich mit bereits eingestellten Vorschlägen sind oder ein ähnliches Ziel verfolgen, zu löschen.

Hat die Stadt Ludwigshafen nach ordnungsgemäßen Ermessen den Verdacht, dass ein Vorschlag eines Nutzers bzw. einer Nutzerin gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, benachrichtigt die Stadt Ludwigshafen den jeweiligen Nutzer bzw. die jeweilige Nutzerin und löscht den Vorschlag. Es bleibt dem Nutzer bzw. der Nutzerin der Nachweis vorbehalten, dass kein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegt. Die Stadt Ludwigshafen wird etwaige Angaben des Nutzers bzw. der Nutzerin unverzüglich prüfen. Die Stadt Ludwigshafen ist darüber hinaus berechtigt, das Nutzerkonto nach vorheriger Anhörung des Nutzers bzw. der Nutzerin zu löschen.

Wenn Tatsachen auf ein strafbares oder ordnungswidriges Verhalten hindeuten, behält sich die Stadt Ludwigshafen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor, die entsprechenden Inhalte und Nutzerdaten an die Strafverfolgungs- oder Ordnungsbehörden weiterzuleiten.

6.      Rechteeinräumung, Haftung für Verletzung von Rechten Dritter

Der Nutzer bzw. Nutzerin stellt nur solche Inhalte in dem Mediendienst zur Verfügung, an denen er bzw. sie die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und räumt der Stadt Ludwigshafen das unentgeltliche, ausschließliche, zeitlich unbeschränkte und an Dritte übertragbare Recht ein, die Inhalte innerhalb des Mediendienstes sowie weiteren medialen Erscheinungsformen zu veröffentlichen. Hiervon erfasst ist auch die Nutzung und Verwertung über den Mediendienst hinaus in textlicher, bildlicher oder audiovisueller Hinsicht für Presse- und Kommunikationszwecke in Verbindung mit anderen Werken.

Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen vorstehende Verpflichtung, hat er die Stadt Ludwigshafen von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen vergleichbaren Rechten Dritter freizustellen.

Eine Verpflichtung zur Nutzung etwaiger Vorschläge durch die Stadt Ludwigshafen besteht nicht.

7.      Haftung der Stadt Ludwigshafen

Eine Haftung der Stadt Ludwigshafen für solche Schäden, die infolge der Nutzung des Mediendienstes entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen ist der Haftungsausschluss für jegliche Schäden, die infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens durch Angestellte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder sonstige Personen, die Erfüllungsgehilfen der Stadt Ludwigshafen sind, verursacht werden. Ausgenommen ist der Haftungsausschluss ferner für wesentliche Vertragspflichten sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Stadt Ludwigshafen haftet ferner unbeschränkt für solche Schäden, die infolge der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen.

Die Stadt Ludwigshafen haftet nicht für direkte oder indirekte Verweise auf fremde Webseiten (Hyperlinks), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Plattform liegen. Sollte die Stadt Ludwigshafen Kenntnis davon erhalten, dass ein Verweis auf eine Webseite mit rechtswidrigen Inhalten vorliegt, werden entsprechende Verweise unmittelbar entfernt.

8.      Einstellung und Änderung der Mediendienste

Die Stadt Ludwigshafen bemüht sich, die Mediendienste möglichst konstant verfügbar zu halten, garantiert dieses jedoch nicht. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der Stadt Ludwigshafen stehen (wie zum Beispiel Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen.

Die Mediendienste werden auf unbestimmte Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Stadt Ludwigshafen steht es frei, Funktionen oder Features hinzuzufügen oder zu entfernen oder die Mediendienste komplett einzustellen.

9.      Schlussbestimmungen

Diese Nutzungs- und Teilnahmebedingungen sowie jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: Oktober 2018